Notfallbehandlung geregelt
Für den Fall, dass ein Fohlen vor Ausstellung des Equidenpasses mit Medikamenten behandelt werden muss, die einen Ausschluss der Schlachtung für den menschlichen Verzehr bedeuten, gibt es mittlerweile eine offizielle Regelung. Der Pferdehalter muss umgehend einen Transponder bei der Stelle bestellen, die einen Pass für das Fohlen ausstellen soll (Zuchtverband oder jeweils zuständige Stelle für "sonstige Zucht- und Nutzequiden, in Schleswig-Holstein das Pferdestammbuch). Tierärzte können mit der Notfallbehandlung von Fohlen beginnen, sobald der Transponder bestellt wurde.
Ist der Transponder beim Tierhalter eingetroffen, muss ein zeitnahes Kennzeichnen des Fohlens und die entsprechende Eintragung der Medikamentenbehandlung in die HIT Datenbank sicher gestellt sein.
Muss die Notfallbehandlung an einem Wochenende stattfinden und dem Tierhalter liegt weder ein Transponder vor noch kann er diesen unverzüglich bei der zuständigen Stelle bestellen, so soll sich der Tierarzt vom Tierhalter versichern lassen (schriftlich mit Datum und Unterschrift), dass es sich um eine Notfallbehandlung des Fohlens handelt und eine Bestellung des Transponders sofort am nächsten Werktag erfolgen wird.
Auf der Internetseite der Tierärztekammer Schleswig-Holstein ist das Verfahren zur Notfallbehandlung von Fohlen veröffentlicht worden.
DEJ