Der Pferdesportverband Nordfriesland und Holsteiner Verband Körbezirk NF informiert zum Thema:
Pferdetransport- Befähigungsnachweis
Seit 2008 benötigen Fahrer einen Befähigungsnachweis, die Straßentransporte (>65 km) mit Pferden im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z.B. alle spezialisierten Transporteure oder Personen, die von Berufs wegen mit den Tieren umgehen, Fahrer in Reitvereinen oder therapeutischen Reitbetrieben, Landwirte, Pferdewirte, Trainer, Züchter, Berufsreiter, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren).
Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.
Tierhalter ohne berufsqualifizierenden Abschluss müssen einen Lehrgang absolvieren.
Wer hat Interesse oder Bedarf an einem 1- tägigen Sachkundelehrgang nur für „Pferdetransport“?
Bitte melden bis spätestens 31.7.2019
bei Ferdinand Jensen, Tel. 04843/1407
Mobil 015787612255 auch WhatsApp, oder
unter E.mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Lehrgänge für Neueinsteiger dauern in der Regel zwei Tage. Lediglich für Geflügeltransport oder, wenn nur eine Tierart behandelt wird, z.B. Pferde, reicht ein Tag aus. Der Lehrgang wird mit einer theoretischen Prüfung (Ankreuztest und mündliche Prüfung in Kleingruppen) abgeschlossen. Personen, die die geforderten Lehrinhalte im Rahmen ihrer Ausbildung nachgewiesen haben, können den Sachkundenachweis bei Zustimmung des zuständigen Veterinäramtes auch ohne zusätzlichen Lehrgang und Prüfung beantragen (zu anerkannten Berufabschlüssen siehe unten).
Ein halbtägiger Ergänzungslehrgang mit abschließendem Ankreuztest reicht aus, wenn ein alter Sachkundenachweis oder eine anerkannte Ausbildung vorliegt. Anerkannt werden i.d.R. Ausbildungen zum Fleischer (Fachrichtung Schlachten), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger / Tierwirt, bei Pferdetransporten auch Trainerschein C sowie abgeschlossene Studiengänge (Landwirt oder Tierarzt). Bei Abschlüssen vor dem 6.1.2007 reicht ein Ergänzungslehrgang, ab dem 6.1.2007 kann ein Befähigungsnachweis auch ohne Lehrgang und Prüfung direkt beim Veterinäramt beantragt werden, wenn die entsprechenden Lehrinhalte im Rahmen der Ausbildung vermittelt und geprüft wurden. Ob ihre Ausbildung/Vorbildung anerkannt wird, sollten Sie vorher mit der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde abklären.
Mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme beantragen Sie dann den EU-weit gültigen Befähigungsnachweis bei der für den Wohnort zuständigen Veterinärbehörde (eine praktische Prüfung kann verlangt werden, wenn dies als erforderlich erachtet wird). Die Veterinärbehörde kann den Befähigungsnachweis auf Tierarten beschränken. Es liegt im Ermessen der Behörde den Befähigungsnachweis zeitlich zu befristen oder unbefristet auszustellen.
Pferdesportverband
Nordfriesland e.V.
Ansprechpartner:
Ferdinand Jensen
Adresse:
Süderstr.17
25864 Löwenstedt
Funktion 2. Vors.
im Pferdesportverband Nordfriesland
Telefon:
04843/1407
Mobil:
015787612255
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Internet des Pferdesportverbandes Nordfriesland
Datum 28. Juni 2019