Im LPO-Turniersport wird ab 2023 die regelmäßige Impfung gegen Herpes Pflicht. Auch bei Zuchtschauen, Körungen und Leistungsprüfungen kann die Ausschreibung eine Herpes-Impfung für eine Teilnahme verpflichtend voraussetzen. Hier die Vorgaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung:
Grundimmunisierung
Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!
Besteht aus 3 Impfungen:
Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen nach der ersten Impfung
Zweite Impfung bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 3 bis höchstens 4 Monaten nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe)
Auffrischungsimpfung:
Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen
Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei denen keine Information über eine Grundimmunisierung vorliegt, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen (analog zur Influenza-Impfung) erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, ist eine neue Grundimmunisierung erforderlich.
In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 verfügbar. Wichtig ist, dass bei den ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden. Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.