In diesem Jahr gab es aufgrund zahlreicher nicht oder verspätet eingereichter Deckmeldungen Probleme und Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fohlenmeldungen. Fohlengeburten können nur dann Online gemeldet werden, wenn eine Bedeckung für die Mutterstute erfasst wurde. Daher möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
Hinweis für die Hengsthalter
Das Bedeckungsjahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir möchten Sie an die fristgerechte Abgabe der Decklisten erinnern (Stichtag 01. Oktober). Die Decklisten können uns per Mail oder per Post zugesandt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Decklisten vollständig ausgefüllt sind.
Für Hengsthalter, die die Bedeckungen Online über das Portal „Deckmeldungen“ erfassen, endet die Abgabefrist am 31. Dezember. Bitte denken Sie daran, die Decklisten nach der vollständigen Erfassung freizugeben, erst dann können diese weiterverarbeitet werden.
Für nicht eingereichte Decklisten wird eine Gebühr von 11 € erhoben. Bei nicht gemeldeten Bedeckungen kann zudem eine Abstammungsüberprüfung des Fohlens zu Lasten des Hengsthalters angeordnet werden.
Hinweis für die Stutenbesitzer
Sollten Sie Hengste auswärtiger Verbände genutzt haben bitten wir Sie, die Deck- oder Besamungsbescheinigung bis zum 31. Dezember im Original einzureichen.
Nach der Bearbeitung in der Geschäftsstelle können Sie dann auch die Geburten dieser Fohlen über das Portal „ZuchtOnline“ melden, auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein Formular für die Geburtsmeldung zu.
Bitte melden Sie die Geburt des Fohlens möglichst unverzüglich und nicht erst kurz vor dem Registrierungstermin, das erleichtert die Arbeit in der Geschäftsstelle deutlich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Ihr Team vom Pferdestammbuch