In 2. Lesung wird Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein beschlossen
Pferdefreunde in Schleswig-Holstein können aufatmen: Die Pferdesteuer wird verboten. Das hat der Landtag im Februar-Plenum mit großer Mehrheit beschlossen. Nur die SPD stimmte gegen die für das landesweite Verbot notwendige Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Damit ist der seit Monaten andauernde Streit um die umstrittene Abgabe nun endgültig beigelegt. Auslöser war die Entscheidung der Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn, die am 1. Juli 2017 trotz landesweiter Proteste eine Pferdesteuer einführte. Seither sollten Tangstedter Pferdehalter jährlich 150 Euro pro Tier zahlen.
Tangstedt war als erste Gemeinde in Schleswig-Holstein und als vierte in Deutschland diesen Schritt gegangen. Die mit 3,1 Millionen Euro verschuldete Kommune hoffte auf Mehreinnahmen von fast 100.000 Euro jährlich.
CDU, Grüne und FDP hatten sich bereits bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, gegen eine solche Abgabe vorzugehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, die Erhebung einer Steuer „auf die Ausübung eines Sports“ sollte untersagt werden. Nach juristischer Prüfung entschied sich das Innenministerium dann dafür, eine Steuer auf das Halten von Pferden zu verbieten. Darauf bezieht sich auch der entsprechende Passus in der Tangstedter Gemeindesatzung, der mit dem Verbot über das Kommunalabgabengesetz nun seine Gültigkeit verliert.
DEJ