1. Der Deckschein wird vom Hengsthalter ausgestellt und unterschrieben.
2. Ohne Unterschrift des Hengsthalters ist die Deckbescheinigung nicht gültig.
3. Der weiße und rote Durchschlag ist vom Hengsthalter an den Stutenbesitzer auszuhändigen, der blaue Durchschlag verbleibt beim Hengsthalter.
4. Der weiße Durchschlag dient gleichzeitig der Fohlenmeldung.
5. Den roten Durchschlag senden Sie bitte bei dem Einsatz von Hengsten, die NICHT im Pferdestammbuch SH/HH e.V. eingetragen sind bis zum 31.10. des Bedeckungsjahres an die Geschäftsstelle.
6. Sollten Ihnen Deckscheine eines auswärtigen Verbandes vorliegen, senden Sie diese bitte ebenfalls bis zum 31.10. des Bedeckungsjahres an das Pferdestammbuch SH/HH e.V. Nach der Prüfung der Bedeckung erhalten Sie dann eine Bestätigung der Bedeckung inkl. Fohlenmeldung, außerdem wird die Bedeckung für die Onlinefohlenmeldung bereitgestellt.
7. Die Deckliste ist vom Hengsthalter bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres online abzugeben oder schriftlich an die Geschäftsstelle zu senden.
Stand 24.02.2020