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Tierhalternummer

1. Die geforderte Tierhalternummer ist die Registriernummer des Betriebes, der Halter Ihres Pferdes/Ihrer Pferde ist. Also der Besitzer des Stalls, in dem Ihr Pferd steht.

2. Sollten  die Pferde in einem eigenen Stall stehen, so MÜSSEN Sie diese Nummer haben! Diese Nummer ist Pflicht für jeden Pferdehalter.

3. Achtung! Die Tierhalternummer ist nicht die gleiche wie die Tierseuchenfonds-Nummer!

4. Sollten Sie noch keine Nummer haben, so wenden Sie sich an Ihr zuständiges Kreisveterinäramt. Vergabestellen in SH , Vergabestellen bundesweit. Dort wird Ihnen eine Nummer zugeteilt.

5. Falls Sie schon eine solche Nummer haben, weil Sie auch Schafe/Kühe/Hühner halten, so melden Sie beim Kreisveterinäramt bitte Ihre Pferde mit an.

6. Die Nummer muss für jede Tierart freigeschaltet werden, damit sie gültig ist!

Stand 24.02.2020

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