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Totes Pferd

1. Ist Ihr Pferd verendet oder musste es eingeschläfert werden, muss der Pass bei der Abholung dem Abdecker mitgegeben werden. Von dort geht wird er an die zuständige Stelle weitergegeben.

2. Der Verband oder eine andere zuständige Stelle trägt das Pferd aus und entsorgt den Equidenpass ordnungsgemäß.


Stand 04.03.2021

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