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Fohlen Registrierung

Von der Geburt bis zur Registrierung..

Die Geburt des Fohlens muss mit der originalen Fohlenmeldung (inkl. Deckbescheinigung des Hengsthalters) oder per Fohlen- Onlinemeldung gemeldet werden.

Dieses muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt der Geschäftsstelle des Pferdestammbuch SH/HH e.V. vorliegen.

Formlose Meldungen OHNE Unterschrift werden nicht anerkannt.


Die Geburtsmeldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Mitglieds-Nummer
  2. Geburtsdatum
  3. Geschlecht
  4. Geburtsort des Fohlens
  5. Farbe und Abzeichen (möglichst genaue Beschreibung)
  6. Anschrift des Stutenbesitzers
  7. Tierhalternummer
  8. Datum und Unterschrift
  9. Angaben über Verfohlung, Verenden nach der Geburt

Bringt eine Stute kein Fohlen zur Welt oder verendet das Fohlen vor, während bzw. kurz nach der Geburt, so muss ebenfalls der Geburtsmeldeschein unter Angabe des Grundes ausgefüllt und vom Stuteneigentümer an den Verband in Kiel weitergeleitet werden.


Nach dem Eingang der Geburtsmeldung wird die „Bestätigung der Fohlenmeldung“ inkl. Grafik verschickt.

Jeder Züchter erhält mit der Bestätigung eine Grafik für das gemeldete Fohlen.

Die Grafik ist mit Hilfe der beiliegenden Erklärung entsprechend auszufüllen und am Tag der Registrierung mit der Bestätigung abzugeben.

Bitte die Grafik NICHT unterschreiben.


Erst bei der Registrierung wird das Fohlen mittels Transponder (Mikrochip) durch einen Mitarbeiter des Verbandes gekennzeichnet.

Vor Ort werden die auf der Grafik erfassten Abzeichen und Wirbel kontrolliert. Es wird kein zusätzlicher Antrag benötigt.


Nach der Registrierung wird der Abstammungsnachweis/Equidenpass erstellt, diesen erhalten Sie mit der dazugehörigen Eigentumsurkunde per Einschreiben.

Flyer Equidenkennzeichnung-SH

Stand: 11.03.2020

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