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Hengste Körung

Die Körung ist eine Selektionsveranstaltung.

Bei der Eintragung in das Zuchtbuch für Hengste erfolgt die Vorstellung und Bewertung der 3jährigen und älteren Hengste im Rahmen der Verbandskörungen - bei der Hauptkörung in Neumünster im Februar oder bei der Nachkörung in Heide im Frühjahr.

Die Aussage „gekört“ bedeutet, dass der Hengst die Eintragungsbedingungen für das Hengstbuch I erfüllt.

Nicht gekörte Hengste der jeweiligen Rasse können in das Hengstbuch II ( nach Überprüfung der Identität und nach Vorlage eines bestimmte Mängel ausschließenden tierärztlichen Attests )  oder in den Anhang eingetragen werden.

Im Regelfall müssen Hengste, die ins Hengstbuch I eingetragen werden, spätestens vierjährig (Fjordhengste 5jährig/Islandhengste 6jährig) eine Leistungsprüfung ablegen, die gemäß Zuchtprogramm vorgeschrieben ist.

Für einige Rassen ist die Leistungsprüfung freiwillig.

Die Vorstellung zur Körung und die Eintragung eines Hengstes in das Zuchtbuch erfordert die Mitgliedschaft des Besitzers beim Pferdestammbuch.

Tipps zur Körungsvorbereitung finden Sie HIER!

Stand: 26.02.2020

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