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Hengste - Tipps zur Körungsvorbereitung

Die folgenden Hinweise sollen dem Züchter und Aussteller eine Hilfestellung auf die Vorbereitung zur Körung bieten.

 

-Impfen

Die Grundimmunisierung gegen Influenza ist Pflicht (zweimalige Impfung im Abstand von 4-6 Wochen, die letzte Impfung mindestens zwei Wochen vor dem Körtermin).

-Training

Das Training des Hengstes soll sich an die Grundausbildung eines jungen Reitpferdes anlehnen und das Wohl des Tieres jederzeit berücksichtigen.

Doping ist in keiner Form erlaubt, darauf ist auch bei dem Verfüttern von Zusatzfuttermitteln zu achten.

Auch unsportliche und tierschutzwidrige Trainingsmethoden oder Manipulationen sind nicht zulässig und können den Hengst von der Körung ausschließen.

-Herausbringen

Ein guter Futter- und Pflegezustand sollte selbstverständlich sein, einschließlich der Langhaar- und Hufpflege. Rassetypische Merkmale sind bei der Vorstellung der Hengste zu berücksichtigen, z. B. eingeflochtene Mähne , Stehmähne oder weitere.

Grundsätzlich ist ein kurzes, glattes Fell von Vorteil, sodass rechtzeitiges Eindecken und ggf. Scheren des Hengstes in Betracht gezogen werden kann, auch hier muss die rassetypische Präsentation berücksichtigt werden.

Bei allen Hengsten ist das Ausrasieren der Ohren und Entfernen der Tasthaare an Augen und Maul verboten. Die Hufe der Hengste sollten nicht gefärbt sein.

-Ausrüstung von Vorführer und Helfer

Sowohl Vorführer als auch Helfer/Peitschenführer sollten in den Verbandsfarben gekleidet sein (blauer Verbandspullover, weiße Hose).

Als Hilfe ist eine normale Gerte oder Peitsche erlaubt, die aber möglichst sparsam eingesetzt werden sollte.

Nicht erlaubt sind an der Peitsche befestigte „Rascheltüten“ oder andere akustische Hilfsmittel.

-Ausrüstung der Hengste

            Hengste der Rasse Shetlandpony dürfen aufgrund eines Beschlusses der Rasseversammlung nur ohne Eisen vorgestellt werden.

Vorstellung der Hengste mit Vorführhalfter oder Trense mit Trensengebiss (kein Kandarengebiss, keine Kette über den Nasenrücken) bei normal verschnalltem Reithalfter (2-Finger-Regel), wenn ein Reithalfter vorhanden ist.

Beim Freispringen sind als Beinschutz nur für die Vorderbeine Gamaschen (gem. LPO) erlaubt! Beim Freilaufen bitte keinerlei Beinschutz.

-Beurteilung der Hengste:

Die Beurteilung der ist in 3 Besichtigungen unterteilt. Einzelheiten hierzu finden sie unter Bewertung von Zuchtpferden

Stand: 26.02.2020

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